(1) Im 3. Abschnitt der Anlage werden jene Biotoptypen bezeichnet, die
1. | in Wien vorkommen und im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie angeführt sind, oder | |||||||||
2. | in Wien vom Verschwinden bedroht sind oder in Folge ihres Rückganges oder auf Grund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens in Wien ein geringes Verbreitungsgebiet haben. |
(2) Biotope, die einem im 3. Abschnitt der Anlage bezeichneten Biotoptyp zuzuordnen sind, können gemäß § 7 Abs. 2 und 3 Wiener Naturschutzgesetz mit Bescheid zu geschützten Biotopen erklärt werden.
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