Im Sinne dieses Gesetzes wird verstanden unter
1. | Anlage: eine Ölfeuerungsanlage oder eine Einrichtung zur Lagerung. | |||||||||
2. | Auffangwanne: eine aus nicht brennbaren Baustoffen bestehende, flüssigkeitsdichte, ölbeständige sowie den statischen Erfordernissen entsprechend ausgeführte Einrichtung, die geeignet ist, aus Lagerbehältern austretendes Öl zur Gänze aufzunehmen. | |||||||||
3. | Berechtigte: nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften befugte Personen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens, die von der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 ff des EG-Vertrages oder Art. 31 ff des EWR-Abkommens Gebrauch machen, sind österreichischen Staatsbürgern oder Staatsbürgerinnen gleichgestellt. | |||||||||
4. | Einstrangsystem: ein Ölversorgungssystem mit einer ölführenden Versorgungsleitung vom Lagerbehälter zur Feuerstätte, das entweder als Saugsystem oder als Staudrucksystem mit separatem Ölförderaggregat (Ölpumpe) ausgeführt ist. | |||||||||
5. | Feuerstätte: eine Einrichtung zur Verfeuerung von Heizöl, bei der die Verbrennungsgase über einen Rauchfang ins Freie abgeleitet werden. | |||||||||
6. | Füllstelle: eine Vorrichtung zur Aufnahme des Füllanschlusses in einem Füllschrank oder in einem Füllschacht außerhalb des Raumes, in dem Lagerbehälter aufgestellt sind. | |||||||||
7. | Heizöl: ein flüssiger Brennstoff mit einem Flammpunkt über 55°C, der Heizzwecken dient. | |||||||||
8. | Heizraum: ein Raum, in dem eine Feuerstätte zur Verbrennung von Heizöl untergebracht ist, ausgenommen ein Warmlufterzeuger, der im zu beheizenden Raum selbst aufgestellt ist. | |||||||||
9. | Lagerbehälter: ein Behälter, in dem Öl gelagert wird. | |||||||||
10. | Lagermenge: jene Menge an Öl, die unter Berücksichtigung des höchsten zulässigen Füllungsgrades in dem Lagerbehälter gelagert werden kann. | |||||||||
11. | Lagerung: ein Lagerbehälter samt technischer Einrichtung zur Lagerung von und zur Manipulation mit Öl. | |||||||||
12. | Leckanzeigesystem: ein System zur Überwachung der Unversehrtheit (Dichtheit) von Wänden eines Lagerbehälters oder von Rohrleitungen. | |||||||||
13. | Nennwärmeleistung: die höchste für den Betrieb der Ölfeuerungsanlage (Nennlast) vorgesehene Wärmeleistung (Höchstleistung bei Dauerbetrieb). | |||||||||
14. | Oberirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der in einem Raum oder im Freien standfest aufgestellt ist. | |||||||||
15. | Öl: Heizöl oder eine andere brennbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt über 55°C. | |||||||||
16. | Ölfeuerungsanlage: eine zur Verbrennung von Heizöl in einer Feuerstätte bestimmte Einrichtung einschließlich der mit dieser in Verbindung stehenden Heizöllagerung. | |||||||||
17. | Öllagerraum: ein Raum, der zur Lagerung von mehr als 300 l Öl bestimmt ist. | |||||||||
18. | Ölofen: eine Ölfeuerungsanlage mit Ölverdampfungsbrenner und Rauchfanganschluss. | |||||||||
19. | Überfüllsicherung: eine Einrichtung, die beim Befüllen des Lagerbehälters verhindert, dass der Flüssigkeitspegel im Lagerbehälter die zulässige Füllhöhe überschreitet. | |||||||||
20. | Unterirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der vollständig oder teilweise von Erdreich umschlossen ist. | |||||||||
21. | Verbrennungseinrichtung: eine Einrichtung zur Verbrennung von Heizöl, | |||||||||
a) | Ölbrenner mit Gebläse, Ölzerstäubungsbrenner: | |||||||||
1. | automatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüber-wachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung; | |||||||||
2. | teilautomatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüberwachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung, aber Zündung von Hand und ohne selbsttätiger Wiederinbetriebnahme nach Abschaltung des Ölbrenners; | |||||||||
b) | Ölverdampfungsbrenner (Atmosphärischer Ölbrenner): Ölbrenner, bei dem das Heizöl unter Wärmeeinwirkung verdampft und mit der Verbrennungsluft ein brennbares Öldampf-Luftgemisch bildet. | |||||||||
22. | Wärmeleistung: die je Zeiteinheit von der Ölfeuerungsanlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge. | |||||||||
23. | Warmlufterzeuger: ein Gerät zur Beheizung von Räumen, bei dem die Verteilung der Heizluft von einer zentralen Position aus mittels einer luftbewegenden Vorrichtung erfolgt. | |||||||||
24. | Zwischenbehälter: ein Behälter, der zwischen Lagerbehälter und Verbrennungseinrichtung eingebaut und zur Aufnahme kleinerer, vornehmlich für den Tagesbedarf benötigter Ölmengen bestimmt ist. |
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