Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen – Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz (WIWG) Fundstelle

WIWG - Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen – Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Wiener Landesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen – Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz (WIWG) [CELEX-Nr.: 32003L0098]

StF: 52/2005

Änderung

LGBl. Nr. 52/2005

LGBl. Nr. 29/2015, CELEX-Nr.: 32013L0037

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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