(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, der burgenländischen Wirtschaft die Anpassung an die geänderte geopolitische Situation in Mitteleuropa zu erleichtern und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Chancen bestmöglich auch hinsichtlich der Internationalisierung zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem großen Wirtschaftsraum zu stärken.
(2) Gleichzeitig sollen damit unter Bedachtnahme auf die Ziele der Raumplanung und die bestehende Betriebsstruktur im Burgenland eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Nahversorgung herbeigeführt werden.
(3) Dabei ist insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit Bedacht zu nehmen.
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