Die Entgelte nach den Tarifen A und B erhöhen bzw. vermindern sich im Ausmaß der Änderung des von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarten und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachten Verbraucherpreisindex 2010 oder des an seine Stelle tretenden Index jeweils zum Stichtag 30. Juni, wobei die Änderung mindestens 3 % (Schwellenwert) betragen muss. Die erste Valorisierung erfolgt frühestens zum Stichtag 30. Juni 2017. Die Beträge sind jeweils auf 10 Cent aufzurunden. Die Anpassung tritt mit Beginn des der Indexanpassung nachfolgenden 1. Jänner in Kraft. Die Anpassung ist von der Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen. Der gerundete Betrag bildet die Ausgangsbasis für die nächste Valorisierung.
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