§ 3 WHKÜV 2016

WHKÜV 2016 - Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Für Überprüfungen nach den §§ 1 oder 2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie in den Nachtstunden (ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages) darf ein Zuschlag von 100 % verrechnet werden.

In Kraft seit 05.07.2016 bis 31.12.9999
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