Für die Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß §§ 22 bis 24 WHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif A Post 1 bis 9 genannte Entgelt verrechnet werden. Für die Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß Paragraphen 22 bis 24 WHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif A Post 1 bis 9 genannte Entgelt verrechnet werden.
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