§ 1 WFfG Zielsetzung

WFfG - Wiener Frühförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das weitere Bildungs- und spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht zum Besuch von geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen verpflichtet werden.

In Kraft seit 10.05.2019 bis 31.12.9999
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