§ 1 WFfG Zielsetzung

Wiener Frühförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.05.2019 bis 31.12.9999

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das weitere Bildungs- und spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht zum Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungenelementaren Bildungseinrichtungen verpflichtet werden.

Stand vor dem 09.05.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 09.05.2019

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das weitere Bildungs- und spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht zum Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungenelementaren Bildungseinrichtungen verpflichtet werden.

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