Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Tätigkeit als Wettunternehmerin oder Wettunternehmer darf nur nach Erteilung einer Bewilligung durch die Behörde ausgeübt werden, wenn für die betreffende Betriebsstätte gleichzeitig die Eignung festgestellt wird.
In Kraft seit 07.01.2019 bis 31.12.9999
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