Im Sinne dieser Verordnung gelten als
1. | eigene Zuchtpopulation einer Zuchtorganisation: die in ihrem Zuchtbuch bzw. Zuchtregister eingetragenen oder vermerkten bzw. registrierten Tiere; | |||||||||
2. | Nichtzuchttiere: Tiere gemäß § 1 Abs. 1 Wiener Tierzuchtgesetz, die keine Zuchttiere im Sinne des § 2 Z 16 Wiener Tierzuchtgesetz sind; | |||||||||
3. | Rassenmerkmale: wesentliche Eigenschaften einschließlich der äußeren Erscheinung (Exterieur) sowie bekannte genetische Besonderheiten und Erbfehler, gegebenenfalls auch Charaktereigenschaften einer Rasse; | |||||||||
4. | Erhaltungszucht (Erhaltung von Genreserven): Zucht einer gefährdeten Rasse, welche vorrangig dem Zweck der Erhaltung der genetischen Vielfalt dient; | |||||||||
5. | Hauptnutzungsrichtung: im Rahmen des Zuchtprogramms (Zuchtziel) festgelegter wesentlicher Verwendungszweck einer Rasse; | |||||||||
6. | Leistungsmerkmal: eine nach dem Zuchtprogramm einer Leistungsprüfung zu unterziehende Eigenschaft eines Tieres, die tierzuchtfachlich angemessen | |||||||||
a) | unmittelbar beobachtet oder gemessen oder | |||||||||
b) | mittels mehrerer Hilfsmerkmale beurteilt werden kann; | |||||||||
7. | Hauptleistungsmerkmal: ein Leistungsmerkmal gemäß Z 6 zur Beurteilung der Eignung eines Tieres für eine Hauptnutzungsrichtung; | |||||||||
8. | Hilfsmerkmal: tierzuchtfachlich angemessen unmittelbar beobachtbare oder messbare Eigenschaft eines Tieres, die nach dem Zuchtprogramm zur Beurteilung eines Leistungsmerkmals gemäß Z 6 lit. b erhoben wird; | |||||||||
9. | Eigenkontrolle: Erhebung von Daten im Rahmen der Leistungsprüfung durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin oder dessen bzw. deren Beauftragten bzw. Beauftragte; | |||||||||
10. | Vorbuch: zusätzliche (besondere) Abteilung innerhalb eines Zuchtbuches neben der Hauptabteilung zur Erfassung von nicht zur Eintragung in die Hauptabteilung geeigneten Tieren; | |||||||||
11. | Selektionsstufe: Tiergruppe, die für die Erzeugung von Nachkommen in einem Zuchtprogramm nach bestimmten Kriterien zur Erreichung des Zuchtziels ausgewählt wird; | |||||||||
12. | Indexwert: Kennzahl errechnet aus mehreren Leistungsmerkmalen oder Hilfsmerkmalen eines Tieres (zB Gesamtzuchtwert). |
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