§ 5 W-SSG

W-SSG - Wiener Sportstättenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Magistrat hat vor Erlassung des Bescheides ein Gutachten des Wiener Landessportrates einzuholen.

In Kraft seit 23.10.2010 bis 31.12.9999
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