Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme des § 21 Abs. 1 mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten. § 21 Abs. 1 ist mit 14. Oktober 2004 in Kraft getreten.
In Kraft seit 30.10.2014 bis 31.12.9999
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