§ 4 W-GKV (Grenzwerte für Arbeitsstoffe und die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe in Dienststellen der Gemeinde Wien), In-Kraft-Treten - JUSLINE Österreich
§ 4 W-GKV In-Kraft-Treten
W-GKV - Grenzwerte für Arbeitsstoffe und die Verwendung krebserzeugender Arbeitsstoffe in Dienststellen der Gemeinde Wien
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.
In Kraft seit 01.02.2012 bis 31.12.9999
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