§ 7 W-FSG Wirkungsbereich

W-FSG - Wiener Feldschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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