§ 8 W-ET 14 GLLP (Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing)), Übergangsbestimmung - JUSLINE Österreich
§ 8 W-ET 14 GLLP Übergangsbestimmung
W-ET 14 GLLP - Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Auf alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens anhängigen Verfahren, in welchen die Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes anzuwenden sind, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.
In Kraft seit 04.09.2004 bis 31.12.9999
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