§ 2 W-ET 14 GLLP Wienerwald

W-ET 14 GLLP - Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ziel im Wienerwald (Teil A) ist:

1.

die Erhaltung und die Förderung der natürlichen bis naturnahen Entwicklung der für den Wienerwald typischen Waldgesellschaften, insbesondere der Waldgesellschaft Traubenkirschen-Schwarzerlen-Eschen-Wald im Bereich „Waldschafferin“. Bei standortfremden Beständen soll die Überführung in standortgerechte Bestände eingeleitet werden und

2.

die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung waldfreier Flächen (wie insbesondere Wiesen, Steinbrüche, Oberflächengewässer und Quellen). Zur Erreichung dieser Zielsetzung sollen insbesonders bestehende Wiesen gepflegt werden.

Jeder Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat diese Ziele zu beachten.

In Kraft seit 04.09.2004 bis 31.12.9999
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