§ 1 W-ET 14 GLLP Ziele

W-ET 14 GLLP - Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (in der Folge „Plan“) mit einer ununterbrochenen roten Linie umgrenzten Teile des 14. Wiener Gemeindebezirkes werden zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

(2) Ziel der Unterschutzstellung ist vorrangig die Erhaltung der Landschaftsgestalt, aber auch der Schutz und die Pflege der historisch bedeutsamen Kulturlandschaft und die Wahrung der naturnahen Erholung.

(3) Das Landschaftsschutzgebiet Penzing besteht entsprechend der unterschiedlichen Färbung in den Plänen aus den Teilen:

A.

Wienerwald,

B.

Wienerwaldrandzone,

C.

Sonderzone Sport.

In Kraft seit 12.04.2017 bis 31.12.9999
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