§ 3 W-ET 14 GLLP Wienerwaldrandzone

W-ET 14 GLLP - Erklärung von Teilen des 14. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Penzing)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ziel in der Wienerwaldrandzone (Teil B) ist:

1.

die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung der Waldgesellschaften im Bereich „Dehnepark“ und

2.

die Erhaltung und die Förderung der naturnahen Entwicklung waldfreier Flächen, insbesondere der Wiesen im Bereich „Steinhofgründe/Dehnepark“. Die Erhaltung der im Bereich „Steinhofgründe/Dehnepark“ vorhandenen Obstbaum- und Kopfweidenkulturen durch geeignete Pflegemaßnahmen ist von besonderer Bedeutung.

Jeder Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat diese Ziele zu beachten.

In Kraft seit 04.09.2004 bis 31.12.9999
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