Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die als landesgesetzliche Vorschrift in Kraft stehende Verordnung betreffend die Erklärung des Mauerbaches und Teilen seines Umlandes in Wien zum geschützten Landschaftsteil und Vorschreibung besonderer Schutzmaßnahmen (Mauerbachverordnung), LGBl. für Wien Nr. 16/1982 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 45/1998 außer Kraft.
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