Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Wahlberechtigt und wählbar sind alle am Tag der Wahl (§ 45) in Funktion stehenden Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte.
In Kraft seit 21.07.1982 bis 31.12.9999
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