§ 10 W-BrandSchV (Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete), Inkrafttreten - JUSLINE Österreich
§ 10 W-BrandSchV Inkrafttreten
W-BrandSchV - Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung, ausgenommen § 7, ist in ihrer Stammfassung am 1. Juli 1999 in Kraft getreten; § 7 ist in seiner Stammfassung am 15. April 1999 in Kraft getreten.
In Kraft seit 01.11.2011 bis 31.12.9999
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