Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.04.2025
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung)§ 63 Abs. 6 und § 68 treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 63, Absatz 6 und Paragraph 68, treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Absatz 2Die in Abs. 1 nicht genannten Bestimmungen des Gesetzes treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Die in Absatz eins, nicht genannten Bestimmungen des Gesetzes treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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