§ 82 W-BedSchG 1998 Inkrafttreten

W-BedSchG 1998 - Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) (Verfassungsbestimmung) § 63 Abs. 6 und § 68 treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Die in Abs. 1 nicht genannten Bestimmungen des Gesetzes treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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