Wiener Agrarbehördengesetz (W-ABG) Fundstelle

W-ABG - Wiener Agrarbehördengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Gesetz betreffend die Einrichtung einer Agrarbehörde in Wien (Wiener Agrarbehördengesetz)

Änderung

LGBl. Nr. 34/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat in Ausführung des Art. II des Agrarbehördengesetzes 1950, BGBl. Nr. 1/1951, beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Agrarbehördengesetz (W-ABG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Agrarbehördengesetz (W-ABG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Agrarbehördengesetz (W-ABG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Agrarbehördengesetz (W-ABG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Agrarbehördengesetz (W-ABG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis W-ABG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 W-ABG