Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Das Nähere über die Führung der Geschäfte enthält die Geschäftsordnung, die der Verwaltungsgerichtshof in der Vollversammlung selbst beschließt. Sie ist vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
In Kraft seit 05.01.1985 bis 31.12.9999
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