Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof stellt unter Berufung auf Art140 B-VG den Antrag, die Worte "... mit Ausnahme solcher Bescheide, die auf Grund von Abgabenerklärungen zu erlassen sind (§§185 bis 206), ..." in §311 Abs2 der Bundesabgabenordnung-BAO, BGBl. 194/1961, als verfassungswidrig aufzuheben. Der bezogene Absatz 2 dieses Paragraphen hatte (vor der Änderung durch Abschnitt XV ArtI Z28 des Zweiten Abgabenänderungsgesetzes 1987, BGBl. 312) folgenden Wortlaut:... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz / Verletzung keineB-VG Art132VwGG 1945 §19 Abs2VwGG 1985 §27Verfassung 1934 Art164 Abs3BAO §311
Leitsatz: Anrufbarkeit des Verwaltungsgerichtshofes mit Säumnisbeschwerde bei
Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine, nicht mit
Devolutionsantrag belangbare, Behörde erster Instanz gegeben;
Abweisung des Antrages des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...