Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Schutz von Bediensteten vor Gefahren durch natürliche optische Strahlung ist nach den §§ 4, 5, 6, 8, 11, 12 Abs. 2 und 19 TBSG 2003 zu berücksichtigen.
In Kraft seit 23.03.2011 bis 31.12.9999
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