§ 26 VgTb (weggefallen)

VgTb - Vornahme der gerichtlichen Totenbeschau

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
§ 26 VgTb (weggefallen) seit 01.01.1976 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.1976 bis 31.12.9999
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