Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß den §§ 36 Abs. 1 und 2 sowie 26 Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2009, wird verordnet:
In Kraft seit 10.12.2009 bis 31.12.9999
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