Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV) Fundstelle

VgEV - Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß den §§ 36 Abs. 1 und 2 sowie 26 Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2009, wird verordnet:

In Kraft seit 10.12.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben (VgEV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VgEV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 VgEV