Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mandate der Mitglieder von Gebietskörperschaften oder Berufsvertretungen, die unmittelbar oder mittelbar auf Grund von Vorschlägen der NSDAP, der in § 1 genannten Organisationen und Einrichtungen oder ihrer Mitglieder erlangt worden sind, sind erloschen.
In Kraft seit 06.06.1945 bis 31.12.9999
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