Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Bundesrechenzentrum GmbH hat bei der Besorgung der Geschäfte, die der FMA nach diesem Bundesgesetz obliegen, mitzuwirken, soweit eine solche Mitwirkung im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis gelegen ist.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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