§ 146 VAG

VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform aufzustellen. In ihr sind die in den Abs. 2 bis 5 angeführten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

(2) I. Versicherungstechnische Rechnung – Allgemeines Versicherungsgeschäft, Schaden- und Unfallversicherung

1.

Abgegrenzte Prämien

a)

Verrechnete Prämien

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Abgegebene Rückversicherungsprämien

b)

Veränderung durch Prämienabgrenzung

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

2.

Kapitalerträge des technischen Geschäfts

3.

Sonstige versicherungstechnische Erträge

4.

Aufwendungen für Versicherungsfälle

a)

Zahlungen für Versicherungsfälle

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

5.

Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen

a)

Deckungsrückstellung

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

6.

Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen

a)

Deckungsrückstellung

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

7.

Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung

a)

Gesamtrechnung

b)

Anteil der Rückversicherer

8.

Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung

a)

Gesamtrechnung

b)

Anteil der Rückversicherer

9.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

a)

Aufwendungen für den Versicherungsabschluss

b)

Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

c)

Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben

10.

Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

11.

Veränderung der Schwankungsrückstellung

12.

Versicherungstechnisches Ergebnis

(3) II. Versicherungstechnische Rechnung – Allgemeines Versicherungsgeschäft, Krankenversicherung

1.

Abgegrenzte Prämien

a)

Verrechnete Prämien

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Abgegebene Rückversicherungsprämien

b)

Veränderung durch Prämienabgrenzung

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

2.

Kapitalerträge des technischen Geschäfts

3.

Sonstige versicherungstechnische Erträge

4.

Aufwendungen für Versicherungsfälle

a)

Zahlungen für Versicherungsfälle

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

5.

Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen

a)

Deckungsrückstellung

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

6.

Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen

a)

Deckungsrückstellung

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

7.

Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung

a)

Gesamtrechnung

b)

Anteil der Rückversicherer

8.

Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung

a)

Gesamtrechnung

b)

Anteil der Rückversicherer

9.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

a)

Aufwendungen für den Versicherungsabschluss

b)

Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

c)

Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben

10.

Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

11.

Veränderung der Schwankungsrückstellung

12.

Versicherungstechnisches Ergebnis

(4) III. Versicherungstechnische Rechnung – Lebensversicherung

1.

Abgegrenzte Prämien

a)

Verrechnete Prämien

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Abgegebene Rückversicherungsprämien

b)

Veränderung durch Prämienabgrenzung

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

2.

Kapitalerträge des technischen Geschäfts

3.

Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen gemäß Posten C. der Aktiva

4.

Sonstige versicherungstechnische Erträge

5.

Aufwendungen für Versicherungsfälle

a)

Zahlungen für Versicherungsfälle

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

6.

Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen

a)

Deckungsrückstellung

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

7.

Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen

a)

Deckungsrückstellung

aa)

Gesamtrechnung

ab)

Anteil der Rückversicherer

b)

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

ba)

Gesamtrechnung

bb)

Anteil der Rückversicherer

8.

Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

a)

Gesamtrechnung

b)

Anteil der Rückversicherer

9.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

a)

Aufwendungen für den Versicherungsabschluss

b)

Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

c)

Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben

10.

Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen gemäß Posten C. der Aktiva

11.

Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

12.

Versicherungstechnisches Ergebnis

(5) IV. Nicht-versicherungstechnische Rechnung

1.

Versicherungstechnisches Ergebnis

2.

Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge

a)

Erträge aus Beteiligungen, davon verbundene Unternehmen

b)

Erträge aus Grundstücken und Bauten, davon verbundene Unternehmen

c)

Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen, davon verbundene Unternehmen

d)

Erträge aus Zuschreibungen

e)

Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen

f)

Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge

3.

Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen

a)

Aufwendungen für die Vermögensverwaltung

b)

Abschreibungen von Kapitalanlagen

c)

Zinsenaufwendungen

d)

Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen

e)

Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen

4.

In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge

5.

Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge

6.

Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen

7.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

8.

Außerordentliche Erträge

9.

Außerordentliche Aufwendungen

10.

Außerordentliches Ergebnis

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

12.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

13.

Auflösung von Rücklagen

a)

Auflösung von Kapitalrücklagen

b)

Auflösung der Sicherheitsrücklage

c)

Auflösung der gesetzlichen Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGB

d)

Auflösung der sonstigen satzungsmäßigen Rücklagen

e)

Auflösung der freien Rücklagen

f)

Auflösung der Risikorücklage

14.

Zuweisung an Rücklagen

a)

Zuweisung an die Sicherheitsrücklage

b)

Zuweisung an die gesetzliche Rücklage gemäß § 229 Abs. 6 UGB

c)

Zuweisung an sonstige satzungsmäßige Rücklagen

d)

Zuweisung an freie Rücklagen

e)

Zuweisung an die Risikorücklage

15.

Jahresgewinn/Jahresverlust

16.

Gewinnvortrag/Verlustvortrag

17.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

(6) § 231 UGB ist nicht anzuwenden.

(7) Wird § 259 Abs. 2 UGB angewendet, so sind die Posten 13. bis 17. des Abs. 5 als 14. bis 18. zu bezeichnen.

(8) Sind im Konzernabschluss Unternehmen konsolidiert, die nicht in die Ermittlung der Solvabilität der Gruppe einzubeziehen sind, so ist in der nicht-versicherungstechnischen Rechnung der Posten 7. (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) in

a)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen,

b)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten,

c)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von anderen Unternehmen mit branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften und

d)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von sonstigen anderen Unternehmen

zu untergliedern. Im Anhang ist die Zusammensetzung der unter lit. b bis d angeführten Ergebnisse entsprechend den Branchenvorschriften gesondert darzustellen, wobei eine Aufgliederung vorzunehmen ist, die zumindest den mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten der Gewinn- und Verlustrechnungsschemas nach § 231 UGB entspricht. Für die Unternehmen, für die branchenspezifische Bilanzierungsvorschriften bestehen, ist diese Bestimmung sinngemäß anzuwenden. Die Posten sind gegebenenfalls zu erläutern. Die FMA kann durch Verordnung nähere Vorschriften für diese Anhangsangaben vorschreiben.

(9) Abs. 1 bis 5 sind sinngemäß auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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