Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund des rechtzeitigen Einspruch des Beschwerdeführers als Liquidator der XXXX GmbH in XXXX, gegen die Zwangsstrafverfügung vom 20.07.2017 zu FN XXXX wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung, die Unterlagen für die Rechnungslegung zum 31.12.2016vollständig beim Firmenbuch einzureichen, trat diese außer Kraft. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX zu FN XXXX vom 22.12.2017 wurde wegen der Nichtoffenlegung der Rechnungslegu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 13 Verfügungen des Landesgerichtes Feldkirch vom 05.11.2014 wurden zu den Zlen. XXXX , XXXX über die Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß §§ 277 ff. Unternehmensgesetzbuch, dRGBl. S 219/1897 (UGB), die Unterlagen für die Bilanz der Erstbeschwerdeführerin zum jeweiligen Stichtag vollständig beim Firmenbuchgericht einzureichen (Offenlegungspflicht), Zwangsstrafen in der Gesamthöhe idHv jeweils EUR 38.50... mehr lesen...