Begründung: Die beklagte GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Republik Österreich ist, ist Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“ und des „Amtsblatts zur Wiener Zeitung“. Der Kläger ist Inhaber einer Werbeagentur und bietet seinen Kunden an, die für die Pflichtveröffentlichungen nach dem UGB im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ erforderlichen Druckunterlagen herzustellen, der „Wiener Zeitung“ zu übermitteln und deren fristgerechte Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ... mehr lesen...