Überwachungsverordnung (ÜVO) Fundstelle

ÜVO - Überwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Überwachungsverordnung - ÜVO)
StF: BGBl. II Nr. 418/2001

Änderung

idF:

BGBl. II Nr. 559/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Justiz verordnet:

In Kraft seit 01.12.2001 bis 31.12.9999
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