§ 5 ÜVO

ÜVO - Überwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verlautbarungen

 

§ 5. Die in dieser Verordnung zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

In Kraft seit 01.12.2001 bis 31.12.9999
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