Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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