§ 30 TVAG 2011 Inkrafttreten

TVAG 2011 - Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 - TVAG 2011, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1998 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige in der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, außer Kraft.

In Kraft seit 29.12.2017 bis 31.12.9999
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