Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist gerichtlich beeideter Sachverständiger. Über seinen Antrag wurde er im Juli 2008 in die Sachverständigen-Liste in der Fachgruppe 08.01 (Allgemeine Kriminologie, Polizeieinsatztaktik) neu eingetragen („zertifiziert"). Bei der Eintragung in der Fachgruppe 16.01 (Schießwesen, Ballistik für Polizeitaktik mit Waffen und Ersatzmitteln) wurden Änderungen vorgenommen. Im August 2008 erhielt er den Anruf eines Wiener Rechtsanwalts, der ihm mitteilte, n... mehr lesen...