Art. 1 Tierzuchtrat

Tierzuchtrat - Vereinbarung Art. 15a B-VG Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Zur Beratung in Angelegenheiten der Tierzucht wird eine gemeinsame Sachverständigenkommission eingerichtet. Sie wird im folgenden Tierzuchtrat genannt.

In Kraft seit 03.01.2009 bis 31.12.9999
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