Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Produktinformationsstelle für das Bauwesen nach Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 betraut.
In Kraft seit 05.05.2016 bis 31.12.9999
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