Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der §§ 9, 15 und 17 nur verwendet werden, wenn diese
a)
In Kraft seit 10.02.2023 bis 31.12.9999
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