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(1) Der Lieferant eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes muss eine schriftliche deutschsprachige technische Dokumentation erstellenBauprodukte, die Folgendes zu enthalten hat:
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(2) Der Lieferant eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes hat die technische Dokumentation nach Abs. 1 über eine Zeitspanne von fünf Jahren nachmit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der Herstellung des letzten betreffenden Produkts für eine Überprüfung durch die Marktüberwachungsbehörde oder die Europäische Kommission zur Einsicht bereitzuhalten. Er hat der Marktüberwachungsbehörde oder der Europäischen Kommission auf Aufforderung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Einlangen einer entsprechenden Aufforderung eine elektronische Fassung der technischen Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
(3) Für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte hat der Lieferant
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(4) Der Lieferant eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes ist für die Richtigkeit der Angaben auf den mitgelieferten Etiketten§§ 9, 15 und Datenblättern verantwortlich. Die Zustimmung zur Veröffentlichung der auf dem Etikett und dem Datenblatt enthaltenen Angaben gilt als erteilt.
(5) Der Händler hat, sofern im delegierten Rechtsakt nach der Richtlinie 2010/30/EU nichts anderes festgelegt ist,
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(6) Auf Etiketten energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte dürfen keine Marken, Symbole oder Beschriftungen angebracht17 nur verwendet werden, die den delegierten Rechtsakten nach der Richtlinie 2010/30/EU nicht entsprechen, wenn dies beim Endverbraucher zur Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Verbrauchs an Energie oder gegebenenfalls anderer wichtiger Ressourcen während des Gebrauchs oder hinsichtlich der Bedeutung des Etiketts führen kann.diese
(8) Sämtliche technischen Werbeschriften, insbesondere technische Handbücher oder Broschüren, in denen die spezifischen technischen Parameter eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes beschrieben sind, und die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind, haben die erforderlichen Informationen über den Energieverbrauch oder einen Hinweis auf die Energieklasse des Produkts zu enthalten.
(1) Der Lieferant eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes muss eine schriftliche deutschsprachige technische Dokumentation erstellenBauprodukte, die Folgendes zu enthalten hat:
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(2) Der Lieferant eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes hat die technische Dokumentation nach Abs. 1 über eine Zeitspanne von fünf Jahren nachmit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der Herstellung des letzten betreffenden Produkts für eine Überprüfung durch die Marktüberwachungsbehörde oder die Europäische Kommission zur Einsicht bereitzuhalten. Er hat der Marktüberwachungsbehörde oder der Europäischen Kommission auf Aufforderung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Einlangen einer entsprechenden Aufforderung eine elektronische Fassung der technischen Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
(3) Für energieverbrauchsrelevante Bauprodukte hat der Lieferant
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(4) Der Lieferant eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes ist für die Richtigkeit der Angaben auf den mitgelieferten Etiketten§§ 9, 15 und Datenblättern verantwortlich. Die Zustimmung zur Veröffentlichung der auf dem Etikett und dem Datenblatt enthaltenen Angaben gilt als erteilt.
(5) Der Händler hat, sofern im delegierten Rechtsakt nach der Richtlinie 2010/30/EU nichts anderes festgelegt ist,
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(6) Auf Etiketten energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte dürfen keine Marken, Symbole oder Beschriftungen angebracht17 nur verwendet werden, die den delegierten Rechtsakten nach der Richtlinie 2010/30/EU nicht entsprechen, wenn dies beim Endverbraucher zur Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Verbrauchs an Energie oder gegebenenfalls anderer wichtiger Ressourcen während des Gebrauchs oder hinsichtlich der Bedeutung des Etiketts führen kann.diese
(8) Sämtliche technischen Werbeschriften, insbesondere technische Handbücher oder Broschüren, in denen die spezifischen technischen Parameter eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes beschrieben sind, und die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind, haben die erforderlichen Informationen über den Energieverbrauch oder einen Hinweis auf die Energieklasse des Produkts zu enthalten.