Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Tabakwaren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
1.
Zigaretten;
2.
Zigarren und Zigarillos;
3.
Rauchtabak (Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten und anderer Rauchtabak);
4.
Tabak zum Erhitzen.
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
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