Gebühren gemäß der §§ 9 Abs. 9 und 10a Abs. 7 Z 1 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu. Gebühren gemäß der Paragraphen 9, Absatz 9 und 10a Absatz 7, Ziffer eins, fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.
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