Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Gebühren gemäß der §§ 9 Abs. 9 und 10a Abs. 7 Z 1 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.
In Kraft seit 20.05.2016 bis 31.12.9999
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