Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 16/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 14/2004, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 1995,, zuletzt geändert durch die Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2004,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.04.2024 bis 31.12.9999
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