Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024
Die Mindestenergiewerte für Patronen, die für die Jagd auf Schalenwild Verwendung finden, werden
a)
für die Jagd auf Rot-und Steinwild mit 2300 Joule auf 100 Meter und
b)
für die Jagd auf das übrige Schalenwild mit 980 Joule auf 100 Meter
festgesetzt.
In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 T-ZDJ 2004
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 T-ZDJ 2004 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 T-ZDJ 2004