§ 4 T-ZDJ 2004

T-ZDJ 2004 - Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Mindestenergiewerte für Patronen, die für die Jagd auf Schalenwild Verwendung finden, werden

a)

für die Jagd auf Rot-und Steinwild mit 2300 Joule auf 100 Meter und

b)

für die Jagd auf das übrige Schalenwild mit 980 Joule auf 100 Meter

festgesetzt.

In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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