Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Mindestenergiewerte für Patronen, die für die Jagd auf Schalenwild Verwendung finden, werden
a)
für die Jagd auf Rot-und Steinwild mit 2300 Joule auf 100 Meter und
b)
für die Jagd auf das übrige Schalenwild mit 980 Joule auf 100 Meter
festgesetzt.
In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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