Art. 2 T-STÄG

T-STÄG - Sprengeltierärztegesetz 1989, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Die wiederverlautbarte Rechtsvorschrift ist als „Tiroler Sprengeltierärztegesetz 1989“ zu bezeichnen.

(2) Im § 2 wurde die Zitierung des Landesbeamtengesetzes richtiggestellt.

(3) Im Abs. 1 des § 5 wurde die Zitierung des Gesetzes über die Regelung des Dienstverhältnisses und der Bezüge der Sprengeltierärzte der neuen Schreibweise angepaßt.

In Kraft seit 29.11.1989 bis 31.12.9999
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