Art. 1 T-STÄG

T-STÄG - Sprengeltierärztegesetz 1989, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Auf Grund des Art. 41 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird in der Anlage das Tiroler Sprengeltierärztegesetz, LGBl. Nr. 52/1977, unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 46/1979, 34/1980, 66/1988 und 55/1989 erfolgten Änderungen neu verlautbart.

(2) Das Tiroler Sprengeltierärztegesetz, LGBl. Nr. 52/l977, ist in seiner ursprünglichen Fassung mit 23. Dezember 1977 in Kraft getreten.

In Kraft seit 29.11.1989 bis 31.12.9999
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