(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2006, LGBl. Nr. 5/2007, außer Kraft.
(3) § 4 Abs. 4 und § 19 Abs. 1 lit. a, soweit sich dieser auf § 4 Abs. 4 bezieht, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
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